Organisatorisches
Logopädische und Ergotherapeutische Behandlung
Wir als Logopäden und Ergotherapeuten sind Teil der medizinischen Grundversorgung und behandeln Patienten aller Kassen sowie Privatpatienten. Eine logopädische sowie ergotherapeutische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und findet in einer Einzeltherapie oder Gruppentherapie statt. Gerne nehmen wir auch Hausbesuche vor, hierfür ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
Die Kosten einer logopädischen sowie ergotherapeutischen Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen sowie den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten nach Vollendung des 18. Lebensjahres sind zuzahlungspflichtig und müssen einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten sowie eine Rezeptgebühr von 10 € übernehmen. Für weitere Informationen oder einen Termin stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir innerhalb von Therapiezeiten nicht durchgängig direkt erreichbar sind. Sprechen Sie uns deshalb bitte kurz Ihren Namen und die Rückrufnummer auf den Anrufbeantworter, wir rufen Sie so schnell wie möglich kostenfrei zurück. Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren.